Sollte Ihr Kind erkranken, rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn (7.30 Uhr) in der Schule an oder schicken eine Email an die Schule.

WhatsApp -Nachrichten sind nicht zulässig.

Nach der Genesung Ihres Kindes geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung (eigene oder ärztliche) mit, die bei der Klassenleiterin / beim Klassenleiter abzugeben ist. 

Sportbefreiungen sind vom Kind bitte bei den Sportlehrerinnen und - lehrern abzugeben.

 

 

 

Zur Unterrichtsstoff- / Hausaufgabenversorgung:

 

Das Beschaffen bzw. Nachholen des vermittelten Lehrstoffes ist Aufgabe des erkrankten bzw. beurlaubten Kindes und seiner Sorge-berechtigten, jedoch nicht der Schule bzw. der Unterrichtenden oder der Klassenleiterinnen und -leiter. Aus dem Fakt, dass in einer Schul-gemeinschaft immer jemand krank ist, würde sich ansonsten die Anforderung an alle Lehrenden ergeben, jeden Tag Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen mit dem an diesem Tag behandelten Lehrstoff zu Hause zu versorgen.

 

Wir raten dazu, im Vorfeld mit einer Mitschülerin / einem Mitschüler eigener Wahl bzw. deren / dessen Eltern die Versorgung mit dem Lernstoff bzw. Hausaufgaben für den Krankheits- oder Beurlaubungsfall zu vereinbaren.

 

Es können auch Gruppen (mit befreundeten Schülern oder Eltern) in den sozialen Medien gebildet werden, in denen man sich die Materialien zuschickt. 

 

Im Übrigen ist es auch Aufgabe der Wieder-genesenen / aus dem Urlaub Zurückgekehrten, sich eigenständig zu erkundigen, welche Leistungsüberprüfungen verpasst wurden und dafür einen Nachschreibetermin zu vereinbaren.

 

Friedrich von Hardenberg - Novalis (1772 - 1801)
Friedrich von Hardenberg - Novalis (1772 - 1801)

Wo Kinder sind,

da ist ein goldnes Zeitalter.

 

aus: Novalis „Blütenstaub“